Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:
Sollten Sie Fragen zur Praxisgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Uromedic | Kraichgaustr. 13 | 76669 Bad Schönborn | Telefon +49 7253 70221